Monatliche Beiträge:Auszug aus der Beitragsverordnung vom 04.02.2016 Die Einordnung in die Beitragskategorien erfolgt nach folgenden Kriterien. Der geschäftsführende Vorstand kann abweichend davon auf Antrag eine Einordnung von einzelnen Mitgliedern in eine andere Kategorie beschließen. a. Kategorie I Aktive Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. b. Kategorie II Familien mit maximal zwei aktiven oder passiven Mitgliedern, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben und aktiven oder passiven Mitgliedern, die das 18. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben.
c. Kategorie III
Passive Mitglieder; Aktive Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
Aktive Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber ihren Anspruch auf
Unterstützung gem. SGB II nachweisen können (der Nachweis ist jährlich unaufgefordert
zu erbringen).
d. Kategorie IV
Ehrenmitglieder
Die Monatsbeiträge der einzelnen Kategorien staffeln sich wie folgt: a. Kategorie I 10,00 Euro b. Kategorie II 16,50 Euro c. Kategorie III 5,50 Euro d. Kategorie IV Beitragsfrei
Bareinzahlungen von Beiträgen sind grundsätzlich nicht mehr möglich. Eintrittserklärungen sind unter dem Link Formulare über download zu erhalten
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